Lärmgäste

Guten Tag.                                

Hat Sie etwas völlig genervt?                                
Sind Sie total begeistert?                
                Ist Ihnen eh alles egal?                

Wenn nicht, lassen Sie es uns trotzdem wissen.


Zur Beachtung:
1.
Das Gästebuch ist gedacht für Beiträge von allgemeinem Interesse. Wo sinnvoll und notwendig, werden wir unseren Kommentar hinzufügen.
2. Falls Sie ein Problem oder Anliegen zu einer speziellen Situation haben, bitten wir Sie, nicht via Gästebuch, sondern via E-Mail oder Formular mit uns Kontakt aufzunehmen.
3. Verschonen Sie uns bitte vor Beiträgen mit kommerziellen, unpassenden, unflätigen oder illegalen Inhalten. Solcher Art Ein- und Ausfälle werden umgehend und kommentarlos getilgt, weitere Konsequenzen vorbehalten.


Ihre Fachstelle Lärmschutz.



... und hier gehts gleich los mit den bisherigen Beiträgen ...

... viel Spass bei der Lektüre ...


Eintrags-Datum:
Mo., 24. Mai 2010,
10:19:49 Uhr

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Akeret Margrit (67) aus 9320 Arbon
Ich wohne mitten in der Stadt, Wohn-und Gewerbezone,gegenüber von meinem Schlafzimmer ca 10 m entfernt, ist jetzt das house of Poker, und der Eingang dazu ist genau da wo ich schlafe,es ist eine Lärmbelästigung den ganzen Abend und bis tief in die Nacht ist ein kommen und gehen der Spieler und den Autos. Wenn die Spieler Pause haben, kommen sie nach draussen um zu rauchen u diskutieren (laut).Meine Frage ist das in dieser Zone überhaupt erlaubt vorher war da mal eine Schreinerei und die haben am Abend nicht gearbeitet und es war kein Lärm. Nun können wir hier nicht mehr ruhig schlafen.

Vielen Dank.

Dürfen wir Sie fürs erste auf unsere Informationen auf www.laerm.zh.ch verweisen?
Hier finden Sie den Link zu Informationen unserer Fachstelle zum Veranstaltungslärm.
Ein thematischer Überblick und Verweise auf weitere Informationen widerspiegeln den Stand unserer Kenntnisse und Erfahrungen.
Übrigens:
Gebiete ausserhalb des Kantons haben ihre eigenen Zuständigkeiten.
Hier finden Sie den Link zu mehr Informationen in Bezug auf Zuständigkeiten:
Zuständigkeiten
Zuständigkeiten: Thurgau

Fachstelle Lärmschutz

Eintrags-Datum:
Di., 27. April 2010,
15:39:31 Uhr

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Laerm Geplagter (46) aus linkes seeufer
Wir wohnen seit 10 jahren neben einer mulden sammelstelle. der laerm wird langsam unertraeglich, es ist nicht nur der laerm, auch der staub, welcher da aufgewirbelt wird. von fruehmorgens, manchmal sogar vor 7:00 uhr, werden wir mit laerm (regelmaessig ueber 63 dB), abgas und staub regelrecht eingedeckt. vorstoesse bei den behoerden blieben erfolglos. man wird vertroestet und nicht ernstgenommen. da wurde besp. eine laermmessung nach absprache mit dem verursacher gemacht.... nach absprache... stellen sie sich das vor. keiner dieser herren bemueht sich nur ein wenig darum, da es ja um ein kleingewerbe geht, welches arbeitsplaetze gibt. Auch die fachstelle laermschutz kann userer anliegen nicht vertreten, es ist vergeudete zeit. also sehen wir uns gezwungen, gerichte und fernsehen zu organisieren und diese untaetigen herren namentlich an die oeffentlchkeit zu bringen. Es ist wirklich zum schreien, wie sich die behoerden verstecken und mit nichtstun glaenzen....
Ein arg geplagter buerger.

Vielen Dank.

Dürfen wir Sie fürs erste auf unsere Informationen auf www.laerm.zh.ch verweisen?
Hier finden Sie den Link zu spezifischen Informationen unserer Fachstelle zu Ihrem Anliegen:
Lärm von Altstoffsammelstellen
Ein thematischer Überblick und Verweise auf weitere Informationen widerspiegeln den ungefähren Stand unserer Kenntnisse und Erfahrungen. Für mehr Informationen rufen Sie uns doch bitte gelegentlich an.
Juristische Beratungen zum Vorgehen in Einzelfällen sprengen den Rahmen des Auftrags der Fachstelle.

Fachstelle Lärmschutz

Eintrags-Datum:
Do., 22. April 2010,
12:57:54 Uhr

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Petra (39) aus TG
Wohne zur Miete in einem schönen alten Haus. Vis-a-vis befindet sich die Anlieferung eines Migros. Pünktlich ab 04.45 geht die Anlieferung durch Lastwagen los. Das Motoren- und die Entladegeräusche übersteigen teilweise 70dB. Ich erwache durch die Anlieferung und kann danach nicht mehr einschlafen. Nach Auskunft der Migros verfügen sie über alle nötigen Bewilligungen für diese frühen Anlieferungen und die Lärmgrenzwerte seien eingehalten.
Fragen: 1) an wen kann ich mich wenden; ich möchte ein professionelles und aussagekräftiges Gutachten bezüglich Lärmbelastung der Anlieferung erstellen lassen?
2) Können Sonderregelungen die Nachtruhe einfach aushebeln und kann man irgendwie dagegen vorgehen?

Vielen Dank und Grüsse
Petra

Vielen Dank.

Die Schweizerische Gesellschaft für Akustik (SGA-SSA) führt eine Liste:
Liste der diplomierten Akustiker SGA

Wir haben unsere Seite ergänzt:
Industrie- und Gewerbelärm

Die zuständige Stelle findet sich hier:
Zuständigkeiten

Fachstelle Lärmschutz

Eintrags-Datum:
Mo., 5. April 2010,
03:23:26 Uhr

Kontakt:
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Romanelli (55) aus Zürich
Körperschall von der Heizung immer in der Nacht zwischen 01.00 -07.00
wie kann ich sowas messen und beheben?

Vielen Dank.

Die Materie ist komplex, sodass es empfehlenswert ist, sich von einem privaten Akustiker beraten zu lassen. Die Schweizerische Gesellschaft für Akustik führt Listen von Personen mit dem Diplom ‚Akustiker SGA’. Für genauere Abklärungen und ein fachgerechtes Gutachten sind in der Regel Messungen notwendig.

Fachstelle Lärmschutz

Eintrags-Datum:
Di., 30. März 2010,
09:35:39 Uhr

Kontakt:
[Keine E-Mail]

Marco (28) aus TG
Guten Tag

Wir sind gerade in eine neue Wohnung umgezogen. Alles komplett neu und nach Minergiestandard erstellt. Es sind drei Mehrfamilienhäuser. Wir wohnen im EG und zu unserem Pech ist genau unter unserer Wohnung ein Blockheizkraftwerk für alle Wohneinheiten. Dies erzeugt ein deutlich hörbares brummen, was extrem lästig ist. Kaum schalten die Pumpen ab, ist es schön ruhig. Nur leider läuft das Teil sicher 18-20h täglich. Wenn man Fern sieht muss man lauter machen, damit man es nicht mehr hören kann. Schlafen geht derzeit nur mit Ohrotubs. Wir haben uns an den Vermieter gewendet, welcher die Sache weiter an die Bauunternehmung geleitet hat. Dies ist jetzt drei Tage her und es hat sich noch nichts geändert. Es hies, sie müssen nun den Lärmpegel nachweisen, aber in unsere Wohnung müssen sie nicht. Gemäss SIA 181 müssten sie doch auch den Lärmpegel in der Wohnung nachweisen, oder? Wir wissen nicht was wir machen sollen. Abwarten ist schwierig, weil das Brummen ziemlich extrem ist. Sogar meine Freundin findet es lästig, obwohl sie sonst keine Probleme mit Lärmquellen hat. Zu was würden Sie raten? Kennen sie jemanden im Kanton Thurgau der Lärmmessungen vornimmt oder sogar Geräte ausleiht?
Besten Dank und freundliche Grüsse!

Vielen Dank.

Die Schallschutzwerte für Innenlärm (Luftschall, Trittschall, Geräusche haustechnischer Anlagen und fester Einrichtungen) sind in der Norm SIA 181:2006 (bestellen bei www.sia.ch) festgelegt. Die Mindestanforderungen sind verbindlich (Lärmschutzverordnung SR 814 .41, Art. 32). Die SIA-Norm sieht beispielsweise für Dauergeräusche in Wohnräumen (Lärmempfindlichkeit „mittel“) einen Maximalpegel von 28 dB vor. Je nachdem, wie ruhig es ohne die Lärmquelle ist, kann dieser Pegel durchaus hörbar sein.
Im Kanton Zürich ist die Gemeinde Vollzugsbehörde für Innenlärmprobleme, weil sie die Bauabnahme macht.
Die Materie ist komplex, sodass es empfehlenswert ist, sich von einem privaten Akustiker beraten zu lassen. Die Schweiz. Gesellschaft für Akustik führt Listen von Personen mit dem Diplom ‚Akustiker SGA’. Für genauere Abklärungen und ein fachgerechtes Gutachten sind in der Regel Messungen notwendig.

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