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Ohne Monopol - Ohne Wuchergebühr |
| Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim: "Wir haben weder Herrschaft durch das Volk noch für das Volk - und damit keine wirkliche Demokratie." |
| Neuer Eintrag | |
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Di., 27. Juli 2010, 22:09:07 Uhr Kontakt:
| Mürrischer Mieter |
| Zweierlei Maß Laut Gesetz sind Werbeanrufe ohne Zustimmung der Verbraucher verboten. Soweit die Theorie. Die Praxis sieht anders aus. Nach wie vor werden Verbraucher von Drückerkolonnen aus Call-Centern belästigt. Millionen Gewinne streichen diese Gauner ein, indem unwissenden Bürgern ihre Kontodaten abgepresst und im Weiteren Beträge abgebucht werden. Und der Staat? Schaut zu, ist nicht in der Lage, sein eigenes Gesetz zu vollstrecken. Ein Skandal. Im heimischen Heizungskeller dagegen, hier droht keinerlei Gefahrenlage, dort werkelt ein Schornsteinfeger, entgegen aller Logik, Kraft seines NS-Amtes. Wer sich als Verbraucher gegen diesen Irrsinn wehrt, der bekommt die ganze Härte des (Schornsteinfeger)Staates zu spüren. Bis hin zu körperlicher Gewalt. Die schwarzen Schergen schrecken vor nichts zurück. Gegen die Trickbetrüger der Call-Center unternimmt man nichts, mündige Verbraucher, die die Machenschaften der Schornsteinfeger durchschaut haben, bekommen den Knüppel. Die Scharlatane der Schornsteinfeger gehen immer straffrei aus. Zweierlei Maß! Leben wir eigentlich in Absurdistan? |
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Mo., 26. Juli 2010, 21:43:48 Uhr Kontakt:
| Mürrischer Mieter |
| Nur eine Frage der Zeit!? (...) "Genau 91.731 meist geheime Berichte der amerikanischen Streitkräfte am Hindukusch hat die investigative Nachrichtenplattform Wikileaks ins Internet gestellt und mit drei Medienpartnern journalistisch aufgearbeitet – der „New York Times“, der Londoner Tageszeitung „The Guardian“ und dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“. Die Betreiber von Wikileaks haben den Anspruch, mit den auf ihrer Internetseite veröffentlichten Dokumenten Transparenz und Demokratie zu fördern." http://www.welt.de/politik/ausland/article8656889/Wikileaks-legt-fast-100-000-Geheimnisse-offen.html Wehe den Schornsteinfegern, wenn sich in diesem Land ein mutiger Journalist findet, der noch eine Berufsehre hat. Seine Einträge in Wikileaks würden in die 100.000 gehen! Wenn nichts passiert, werden es die Eigentümer und Mieter selbst richten! Millionen warten nur auf eine Initialzündung..., der Demokratie und Transparenz geschuldet. Wider Betrug, Korruption und Ausbeutung, wider dem System Schornsteinfeger! |
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Mo., 26. Juli 2010, 20:42:45 Uhr Kontakt:
| Theodor Sch. |
| Danke schon Mal für die erschöpfenden Infos. Der betr. Feger war übrigens nicht "mein" Feger. Ja, bei mir speziell gibts nichts zu fegen (Gas-Brennwert - nur Abluftrohr), sondern nur "überprüfen und im Bedarfsfall reinigen" Wobei das alles mit einem Spielzeugspiegelchen vom Heizraum aus geschieht. Tatsächlich wird eigentlich nur (nach) gemessen bzw. mit dem üblichen ungeeichten Betrugsapparat geschätzt. Was dann auf der Rechnung steht, ist wieder eine ganz andere Geschichte! Gruß T.S. |
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So., 25. Juli 2010, 21:56:23 Uhr Kontakt:
| Frei-Gefegter |
| Auch in der NEUEN 1.BImSchV stehet geschrieben: §15(3) Der Bezirksschornsteinfegermeister kündigt dem Betreiber den voraussichtlichen ZEITPUNKT der wiederkehrenden Messungen nach Absatz 1 zwischen ACHT BIS SECHS Wochen vorher schriftlich an. |
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So., 25. Juli 2010, 18:19:46 Uhr Kontakt:
| Betroffener |
| Theodor Sch. Hallo Theodor Sch. Neben der KÜO als Rechtsgrundlage besteht für die "Messungen", so man das Getue der Feger so bezeichnen möchte, als Rechtsgrundlage das BImSch Gesetz mit den dazugehörigen Verordnungen. In der neusten Ausgabe dieser Verordnung ist die früher vorgegebene Anmeldefrist von 6-8 Wochen nicht mehr enthalten. Eine Kiebeuge vor den Interessen der Kostümträger. Die vom Feger erwähnten 5 Arbeitstage sind in § 3 der KÜO definiert. Um nicht dem Terminterror des Fegers ausgesetzt zu sein, gibt’s im Moment nur eine Lösung: Feuerstättenbescheid anfordern und Termin der Scheindienstleistung selbst bestimmen, oder freier Feger, wenn verfügbar. Des Papier kostet etwa 10€, dann klappt das Verfahren aber nach meiner Erfahrung gut. Ich akzeptiere Terminvorgaben des Fegers nicht, sondern setze einen neuen Termin fest. |
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So., 25. Juli 2010, 08:43:27 Uhr Kontakt:
| Michael Heinrich |
| @Theodor Sch. Die 6 bis 8 Wochen galten nur für die Immisionsschutzmessung nach BimschV. Fürs Kehren und Abgaswegeüberprüfung galten schon immer wesentlich kürzere Fristen. Es entspricht den Tatsachen, dass in der neuen BImschV keine Anmeldefristen mehr genannt sind. Berufen kann sich ihr Feger also lediglich auf die KÜO. In der steht, dass der Feger den BEABSICHTIGTEN Termin spätestens 5 Werktage vor der Durchführung anzukündigen hat. Dass Sie seine Absichten akzeptieren müssen, steht nicht im Gesetz. Es sollen schon Hellseherkongresse aus unvorhergesehenen Gründen ausgefallen sein, da kann das einem Feger doch auch mal passieren, dass seine Absichten ins Leere laufen. Sollten Sie ihm, wenn möglich, mitteilen, dass der Termin nicht paßt (Begründung würd ich mir zumindest dem Feger gegenüber sparen) Und wenn es Ihnen nicht möglich ist, z.B. weil Sie von Ihrem Urlaubsort aus den Inhalt Ihres Briefkastens nicht zur Kenntnis nehmen konnten, dann hat Fegerlein eben Pech gehabt, wenn er vor verschlossener Türe steht. Auch wenn Fegerleins in dem Fall immer wieder versuchen, dann eine zusätzliche Anfahrt zu berechnen - darauf hat er keinen Anspruch, denn es ist nicht ihr Verschulden. |
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So., 25. Juli 2010, 06:41:07 Uhr Kontakt:
| feger |
| BimSCH 8-6 Wochen,AP einige Tage !!! So ist das
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| Eintrags-Datum:
Sa., 24. Juli 2010, 22:44:27 Uhr Kontakt:
| Frei-Gefegter |
| @T.Sch. Die Anmeldefrist von mind. 5 Tagen gilt für Kehren, Feuerstättenshow, Abnahmen und ähnliche fegertypische Scheindienstleistungen. Für die Messung gem. 1. BImSchV gelten nach wie vor 6 - 8 Wochen schriftliche Anmeldefrist. Es sind Datum und Tageszeit anzugeben. Austellungsdatum und Unterschrift sind ebenfalls von Nöten damit das Ganze rechtverbindlich wird. Schein-Anmeldungen wie "Ab dem ..." usw. sind rechtlich unzulässig. Ansonsten: Typische Fegerverdummung ! Schicken Sie Ihren Kaminfeger in den Zwangsurlaub wenn der Kerl wieder (wie üblich) unangemeldet aufkreuzt, indem Sie auf die (mind.) 5 Tage Anmeldefrist bestehen !!!! |
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Sa., 24. Juli 2010, 12:41:42 Uhr Kontakt:
| Rotzfrech |
| Hallo Mitstreiter Herr Loos, Ihr Angebot ehrt, jedoch bin ich schon seit vielen Jahren in der IG Saar aktiv. Gruß an alle Mitstreiter. Rotzfrech |
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Fr., 23. Juli 2010, 22:59:56 Uhr Kontakt:
| Theodor Sch. |
| Bei einem Disput mit einem Kaminfeger in der vergangenen Woche, behauptete dieser steif und fest u.a.: Die Anmeldefristen der Feger seien laut neuem Fegergesetz nicht mehr "mindestens 6 bis 8 Wochen" vorher sondern lediglich noch 5 (i.W. Fünf) Werktage! Kann mich da jemand aufklären, habe leider nur das alte Fegergesetz. |
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Di., 20. Juli 2010, 19:09:41 Uhr Kontakt:
| Wolf-Dieter Loos |
| @ Rotzfrech : Missverständnis ! Nicht ICH habe das geschrieben und ich bin auch nicht betroffen . Ich habe beim PC-Aufräumen diese schöne Meldung gefunden . Leider ist nicht feststellbar , WER der Einträger war ! Im übrigen und so ganz am Rande : Es wäre nett , wenn Sie sich "outen" könnten . So wie Ihre Beiträge sind , so würde wohl auch Ihre aktive Arbeit bei der IG-ZS sein ! Adresse siehe IG-ZS-Seite! Schönen Abend noch ! |
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Di., 20. Juli 2010, 18:36:47 Uhr Kontakt:
| Rotzfrech |
| Hallo Herr Loos, Forderungen an den Bauträger sind u. bleiben Forderungen an den Bauträger. Hat dieses Unternehmen Konkurs oder sich aus dem Handelsregister abgemeldet, bleiben die Leute auf ihren Forderungen sitzen. Eine Firma, welche nicht existiert, kann nicht mehr belangt werden. Es sei denn, dass Sie sich damals verpflichteten, für die Schulden des Bauträgers aufzukommen. Was sicherlich nicht der Fall ist. Schicken Sie dem Schorni die Rechnung im Original zurück. Ansonsten verweisen sie ihn darauf, dass er das Geld bei Ihnen einklagen könne. Für diesen Prozess brauchen Sie keinen Anwalt, die Klage wird nicht zugelassen, weil die Forderungen unbegründet sind. Gerne wird dann mit einem Schufa-Eintrag gedroht. Auch das können Sie vergessen. Zweifelhafte Forderungen, oder auch bei Widersprüchen, werden u. dürfen nicht erfasst werden. Fragen Sie den Schofi einmal, ob er auch für frühere Rechnungen von anderen Leuten aufkommt. Daher ein besonderes Prosit an die talentfreien Scheindienstleister, wer immer damit gemeint sein soll. |
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Mo., 19. Juli 2010, 19:47:33 Uhr Kontakt:
| Leser |
| Gefunden im Internet: Landtag Brandenburg Drucksache 4/3070 4. Wahlperiode Kleine Anfrage 1230 des Abgeordneten Dierk Homeyer Fraktion der CDU an die Landesregierung ... ..... Was unternimmt die Landesregierung, um wenigstens vorerst die überzogenen Vergütungs- und Versorgungskosten der Schornsteinfeger dem allgemeinen Lohn- und Gehaltsniveau im Öffentlichen Dienst anzugleichen? |
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Mo., 19. Juli 2010, 17:26:29 Uhr Kontakt:
| Wolf-Dieter Loos |
| Auszug aus einer alten Anfrage ; jetzt gefunfden beim "Aufräumen" des PC : "....... Auch ich habe einen Disput mit meinem Bezirksschornsteinfegermeister und ich erlaube mir, Sie deswegen mal einfach so anzusprechen, vielleicht können Sie mir ja eine kleine Auskunft geben. Ich wohne in Karben bei Frankfurt und habe 1999 ein Reihenhaus schlüsselfertig gekauft. In den folgenden Jahren habe ich ordnungsgemäß die Immissionsprüfungen des Schornsteinfegers über mich ergehen lassen und auch immer pünktlich meine Rechnungen bezahlt. Jetzt kommt kurz vor Weihnachten 2003 (!!) eine Rechnung über die „Bescheinigung der sicheren Benutzbarkeit der Ergieerzeugungsanlage, Neuaufstellung“ ins Haus. Mal unabhängig von der Höhe der Rechnung, die sicher bezahlbar wäre, ruft wenige Tage vorher der Schornsteinfeger bei uns an und kündigt uns diese Rechnung mit der Bemerkung an, „da der Bauträger, von dem wir das Haus gekauft haben, nicht mehr existiert, müßten wir die Rechnung bezahlen“. Dazu ist zu sagen, dass in der Tat der Bauträger mittlerweile sein Geschäft geschlossen hat. Ich habe dem Schornsteinfeger die Rechnung zurückgeschickt, mit dem Hinweis, dass ich ein Haus gekauft habe und in der Kaufsummer alle Gebühren usw. beinhaltet sind. Des weiteren habe ich ihm um eine Kopie des „Auftrages für diese Überprüfung“ gebeten bzw. um einen abgezeichneten Arbeitsbericht, wann er die Arbeiten durchgeführt hat. Danach kam es zu einem Anruf von dem Schornsteinfeger bei mir, in dem er mir sagte, dass ich zahlen müßte, egal wie lange das her ist. Von einer Verjährung wollte er gar nichts wissen. Ich glaube sicher, dass diese Überprüfung bei Neuaufstellung gesetzlich vorgeschrieben ist, aber die Frechheit, mit der hier agiert wird, erschreckt mich doch. Aus grundsätzlichen Erwägungen will ich daher diese Rechnung nicht bezahlen. Ich habe auch nachgelesen, dass solche Gebühren eh nach drei Jahren verjähren. Die Frage ist, drei Jahre nach Rechnungsstellung oder drei Jahre nach Erbringung? Können Sie mir da weiter helfen? ....." Und da wundert sich die schwarze Mafia , dass immer mehr Bürger aufbegehern ?! |
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So., 18. Juli 2010, 13:13:36 Uhr Kontakt:
| Mürrischer Mieter |
| Kaminbrand und die Folgen (...) "Anfang März kommt es im Doppelhaus der Familie Donner zu einem Kaminbrand. Die Folgen sind bis heute nicht beseitigt. Die Röhlinghauser kämpfen seit Wochen mit ihrer Versicherung. Bisher erfolglos." http://www.derwesten.de/staedte/herne/Die-Versicherung-haelt-uns-hin-id3181024.html Was sagt denn der Schornsteinfeger zu dem Vorfall? Ob die Eigentümer darauf kommen, diesen zu verklagen? |
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Sa., 17. Juli 2010, 18:47:25 Uhr Kontakt:
| zwangsüberwachter Rentner |
| @ Gebührenbescheid für verschüttetes Haus Kein Einzelfall. Nach dem gleichen Feudalrecht wie der kehrbezirkliche Fronherr kassiert die Berliner Stadtreinigung für teure Luft, fürs Leeren leerer, nicht benötigter und nicht bestellter Mülltonnen. Dem faktisch fronpflichtigen Hauseigentümer, der nur die in Anspruch genommene Entsorgungsleistung bezahlt, drohen saftige Gerichtskosten und schließlich Erzwingungshaft. |
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Sa., 17. Juli 2010, 11:01:49 Uhr Kontakt:
| Mürrischer Mieter |
| Hochstapler Schornsteinfeger (...) "Doch an die Höhe des Papierstapels, mit denen er es seit Anfang 2010 zu tun hat, muss er sich erst gewöhnen." http://www.ruhrnachrichten.de/lokales/dortmund/sueden/Schornsteinfeger-muessen-sich-jetzt-auf-eigenen-Bezirk-bewerben;art2575,971872 Meint er mit dem Stapel etwa das gehortete und erpresste Geld von den Kehrgebührpflichtigen? Und: Seit wann ist ein "Bescheid" kostenpflichtig? Ein Beispiel: Ihr Einkommenssteuerbescheid! Zahlen Sie hierfür? Nein, natürlich nicht! Warum dann für diesen Fegerwisch? Hochstapler Schornsteinfeger! |
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Sa., 17. Juli 2010, 10:41:17 Uhr Kontakt:
| Mürrischer Mieter |
| Lesen Sie selbst, wie die Schornsteinfeger Betrüger in ihren eigenen Reihen schützen und ahnungslose Verbraucher belügen.
Ich gebe keine Links auf Kaminfeger Seiten frei. |
| Eintrags-Datum:
Fr., 16. Juli 2010, 22:30:35 Uhr Kontakt:
| Feger-Jäger |
| Bürokratistan läuft zur Höchstform auf: http://www.focus.de/panorama/welt/nachterstedt-gebuehrenbescheid-fuer-verschuettetes-haus_aid_481905.html Dass in einem deratigen "Gebilde" die Sonderwirtschaftsform "Kaminwichergewerkel" seuchenartig ausbreiten kann, darf NIEMANDEN verwundern ! Deswegen: ===========> Der Feecher-Drägg musss weck <========= |
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Fr., 16. Juli 2010, 14:50:46 Uhr Kontakt:
| feger |
| Feger-Jäger,der grösste Hetzer aller Zeiten,jawoll,ja . . .
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Urlaub Dom Rep |